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Staplerunfälle vermeiden

Nicht nur im Strassenverkehr müssen Regeln eingehalten werden. Auch bei Arbeiten mit dem Stapler sind diese unumgänglich. Die Suva stellt im Rahmen der «Vision 250 Leben» in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern die lebenswichtigen Regeln für das Arbeiten mit Staplern kostenlos zur Verfügung. Wer die lebenswichtigen Regeln kennt und diese bei der täglichen Arbeit anwendet, senkt das Risiko von schweren oder gar tödlichen Unfällen.

Mit ihrer «Vision 250 Leben» will die Suva zwischen 2010 und 2020 über alle Branchen hinweg die Zahl der Todesfälle halbieren und damit 250 Leben bewahren. Das Augenmerk gilt auch den Arbeiten mit Staplern, denn die Statistik spricht eine deutliche Sprache: In den letzten zehn Jahren verloren 30 Personen bei einem Staplerunfall ihr Leben. Zudem wurden 247 invalid. Dies muss nicht sein. Deshalb führt die Suva ein Aktionsprogramm mit lebenswichtigen Regeln und setzt auf eine proaktive Prävention. Bei Gefahr gilt für jeden Vorgesetzten und Mitarbeitenden: STOPP! Die Arbeit kann erst weitergeführt werden, wenn die Gefahr behoben ist.

Speziell für das Arbeiten mit Staplern

Die Suva hat mit Unterstützung der Verbände aus der Transport- und Logistikbranche sowie der Staplerfahrschule die «Neun lebenswichtigen Regeln für das Arbeiten mit Staplern» erarbeitet. Diese sollen die Arbeitgeber dabei unterstützen, ihre Aufgaben gemäss dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) zu erfüllen. Denn unter dem Titel «Unfallverhütung» wird festgehalten, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind (Art. 82 UVG). Stapler vorschriftsgemäss bedienen und nicht improvisieren, Lasten sichern sowie sichere Verkehrswege benutzen sind beispielsweise Regeln, die Leben retten können. Jede Regel für sich ist einfach zu erfüllen, aber man muss daran denken und sie verinnerlichen.

Instruieren und beobachten

Ergänzend zu den Regeln stehen für Vorgesetzte – seien es Standortleiter, Teamleiter oder Sicherheitsbeauftragte – Instruktionshilfen zur Verfügung. Zu jeder Sicherheitsregel gehört ein eigenes Instruktionsblatt. Auf der Rückseite befinden sich Informationen für den Ausbildner. Die Suva empfiehlt, dass die Vorgesetzten ihre Mitarbeiter direkt am Arbeitsplatz und mit Bezug auf die anstehenden Arbeiten ausbilden. Dabei soll jede Sicherheitsregel einzeln und regelmässig instruiert werden. «Die Instruktion einer Regel dauert rund 10 Minuten. Damit die lebenswichtigen Regeln auch eingehalten werden, sollen die Vorgesetzten Kontrollen regelmässig durchführen», sagt Hanspeter Röösli, Sicherheitsingenieur bei der Suva.

Bereits über 1000 Mitglieder sagen Stopp bei Gefahr

Im Jahr 2013 verunfallten 181 500 Versicherte der Suva bei der Arbeit. Mit anderen Worten: 100 Unfallopfer pro Arbeitsstunde. Mit der Lancierung der Sicherheits-Charta vor rund drei Jahren hat sich die Suva zusammen mit den Sozialpartnern zum Ziel gesetzt, diese Zahlen zu senken. Die Sicherheits-Charta ist die Brücke zwischen der Kampagne «Vision 250 Leben» der Suva und den Lebenswichtigen Regeln. Gleichzeitig ist die Sicherheits-Charta ein öffentliches Bekenntnis aller Beteiligten dazu, dass die Lebenswichtigen Regeln der Suva oder eigene Sicherheitsregeln konsequent eingehalten und durchgesetzt werden. Aus 20 Unterschriften wurden innerhalb von vier Jahren über 1000 öffentliche Bekenntnisse, für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Die stetig steigende Mitgliederzahl stimmt die Suva zuversichtlich, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern das Kampagnenziel zu erreichen. Weitere Mitglieder, die die Sicherheits-Charta schon unterzeichnet haben, sind auf einer interaktiven Landkarte auf www.sicherheits-charta.ch zu finden. Alle Betriebe, die noch nicht Mitglied sind, können sich über diese Webseite kostenlos anmelden und auf diese Weise zu mehr Sicherheit am Arbeitsplatz beitragen.

Weitere Informationen unter www.suva.ch/waswo